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Die gerichtliche Scheidung zwischen Ausländern und Thais
Waehrend des Ehelebens kann es zu Streitigkeiten kommen und falls die Ehegatten nicht mehr zusammen leben können, ist eine gerichtliche Scheidung oft die letzte Lösung. Gemäß Gesetz sind verschiedene Scheidungsgründe festgelegt, wobei diesen stets ein Verschulden eines Ehegatten zugrunde liegt. Der Ehegatte, welcher den Antrag stellt, kann sich allerdings nicht auf das Verschulden des anderen berufen, wenn er dem Fehlverhalten zugestimmt oder das Fehlverhalten verziehen hat. Der Ehegatte, der einen Scheidungsgrund verursacht hat, ist nicht zur Beantragung der Scheidung berechtigt.
Die wichtigsten Scheidungsgründe resultieren daraus, wie der Ehemann/die Ehefrau den Partner behandelt oder während der Ehe einen anderen Mann / eine andere Frau wie sein/-e Ehemann/-frau behandelt und für ihn/sie sorgt, z.B. durch Unterhaltsgewährung.Ehebruch oder häufiges Fehlverhalten kann zu einer gerichtlichen Scheidung führen. Andere Scheidungsgründe sind z.B., dass ein Ehegatte sich ein Fehlverhalten zu Schulden kommen ließ, das für den anderen Ehegatten entwürdigend ist oder ihm die Fortsetzung der Ehe unter Berücksichtigung seiner Lebensstellung unzumutbar macht.
Dies betrifft körperliche und seelische Misshandlungen durch einen Ehegatten, ernsthafte Beleidigungen oder das böswillige Verlassen eines Ehegatten. Wenn seit dem Verlassen ein Jahr vergangen ist, dann kann der verlassene Ehegatte die Ehescheidung beantragen.Oder wenn ein Ehegatte zu einer erheblichen Freiheitsstrafe wegen eines Verbrechens verurteilt worden ist und dadurch das Ansehen des anderen Ehegatten erheblich geschädigt wurde. Oder wennein Ehegatte für verschollen erklärt wurde oder er seinen Wohnort für mehr als drei Jahre verlassen hat, ohne dass geklärt werden kann, ob er noch am Leben ist. Oder wenn ein Ehegatte seine Pflichten aus der ehelichen Versorgungsgemeinschaft verletzt, z.B. die Pflicht den anderen Ehegatten materiell zu unterstützen. Andere Gründe sind Geisteskrankheiten, sonstige ansteckende oder gefährliche Krankheiten, oder körperliche Behinderungen, welche ein Zusammenleben der Eheleute unmöglich machen.
Neben den Scheidungsgründen sollten die Ehegatten das Gemeinschaftsvermögen und das Sorgerecht für die Kinder regeln. Auch diese Themen werden im Gerichtsprozess entschieden. Falls die Scheidung in Thailand durchgeführt worden ist, ist sie nach Thailändischem Recht gültig. Für die Scheidungen von deutsch-thailändischen Ehepaaren ist sowohl das deutsche Familiengericht als auch das thailändische Jugend- und Familiengericht zuständig.