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AGB 's und Impressum Detektei Thailand S.P.I.

S.P.I. Security & Private Investigations Thailand – Nacluea Road, soi 18, 20150 Chonburi, Pattaya, Thailand

 

AGB / Dienstvertrag

 

1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den ihm erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen mit der geschäftsüblichen Sorgfalt auszuführen. Eine weitergehende Haftung wird für die Detektei und die von ihr eingesetzten Personen ausgeschlossen; insbesondere wird nicht für Entscheidungen und Entschließungen gehaftet, welche auf Grund des Berichtes der Detektei gefasst werden.

 

2. Die Erledigung des Auftrages wird von einer angemessenen Vorschusszahlung abhängig gemacht. Es bleibt dem Auftragnehmer freigestellt, nach deren Verbrauch die Arbeit bis zu einer neuen Zahlung zu unterbrechen. Die Höhe der Anzahlung beträgt – bonitätsabhängig – minimal 50% des zu erwartenden Rechnungsbetrages. Der Tagessatz beträgt pro Ermittler THB 5.600 und beinhaltet Verpflegungspauschale, technisches Equipment. Ein Tagessatz ist auf 18 Einsatzstunden pro Einsatztag begrenzt. Grundsätzlich werden zwei Sachbearbeiter eingesetzt. Zusätzliche notwendige Auslagen wie z.B. Reise-, Hotel- oder Mietkosten für spezielle Motorisierung sind gesondert in Rechnung zu stellen und vom Auftrageber zu zahlen. Ein Tagessatz beinhaltet 18 Stunden und endet spätestens um 0.00 Uhr Ortszeit.

 

3. Art und Weise, sowie Umfang der zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Maßnahmen unterliegen ausschließlich der Entscheidungsfreiheit des Auftragsnehmers nach pflichtgemäßem Ermessen. Insoweit ist der Auftragnehmer nicht an Weisungen des Auftragebers bezüglich der Art und Weise der Auftragsbearbeitung gebunden, sofern nicht schriftlich vereinbart. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, die billigste, sondern vielmehr die erfolgversprechendste Möglichkeit zur Auftragsdurchführung zu nutzen. Aus sicherheits- und observationstechnischen Gründen, insbesondere zwecks unterstützender Beweisführung werden daher Beobachtungen/Observationen mit einem ständig zeitgleich eingesetzten Sachbearbeiter-Team, bestehend aus zwei Sachbearbeitern durchgeführt, ohne dass dies der Rücksprache mit dem Auftrageber bedarf. Die Mindesteinsatzzeitdauer je eingesetztem Sachbearbeiter je Einsatztag beträgt in jedem Fall drei Stunden. Jeder Sachbearbeiter wird – sofern der Auftragnehmer dies für notwendig hält – in einem eigenen Einsatzfahrzeug eingesetzt. Der Auftrageber erklärt durch seine Unterschrift sein uneingeschränktes Einverständnis über diesen Mitarbeitereinsatz.

 

4. Der Auftrageber weiß, daß sich die Sachbearbeiter des Auftragnehmers bei Beobachtungen bzw. Observationen insbesondere mit PKW oder Motorrad an die gesetzlichen Bestimmungen halten müssen. So haben die Sachbearbeiter grundsätzlich Anweisung, Beobachtungen abzubrechen, wenn weitere Beobachtungen eine grobe Verletzung der thailändischen Verkehrsordnung notwendig machen würden. Dazu gehören beispielsweise erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen, Missachten der Ampelanlagen oder Verkehrsschilder etc. Der Auftrageber erkennt auch die Zweckmäßigkeit an, eine Observation/Beobachtung abzubrechen, um ein Auffallen oder gar Erkannt-werden zu vermeiden. Die Anfahrt der erforderlichen Sachbearbeiter erfolgt von der Einsatzzentrale welche sich dem Einsatzort am nächsten befindet.

 

5. Der Auftrageber versichert mit Unterzeichnung des Auftrages, dass er zum Zeitpunkt der Auftragserteilung kein Insolvenzverfahren oder eine eidesstattliche Versicherung (Offenbarungseid) seiner Insolvenz geleistet hat. Die Bekanntgabe des Auftragsergebnisses und die Herausgabe eines schriftlichen Auftragsberichtes kann von der vollständigen Regulierung der Honorarabrechnung abhängig gemacht werden.

 

6. Soweit nicht anders vereinbart, verpflichtet sich der Auftragnehmer mindestens einen Bericht in schriftlicher Form zu erstatten, wenn die vollständige Regulierung der Honorarabrechnung erfolgt ist. Zwischenberichte werden grundsätzlich nur online per E-Mail, mydrive.ch oder in mündlicher Form erteilt und sind ohne jede Gewähr. Zwingenden Anspruch auf die Anfertigung von fotografischem/videotechnischen Beweismaterial hat der Auftrageber nicht, da deren Anfertigung aus Gründen, die der Auftrageber nicht zu vertreten hat (örtliche Gegebenheiten, Witterung, Dunkelheit) oft nicht möglich ist.

 

7. Alle Berichte und Auskünfte der Detektei werden in Wahrnehmung berechtigter Interessen erteilt und sind nur für den Auftrageber bestimmt und von diesem streng vertraulich zu behandeln. Der Auftrageber trägt die volle Haftung für alle verursachten Schäden, die bei Weitergabe eines Berichtes an Dritte entstehen. Er stellt den Auftragnehmer von sämtlichen daraus folgenden Ansprüchen frei und verzichtet ausdrücklich auf jeglichen Entschädigungsanspruch gegenüber der Detektei und ihrer Erfüllungsgehilfen. Der Auftrageber weiss, dass der Auftragnehmer insbesondere dann keine Haftung übernehmen kann, wenn der Auftrageber die Zielperson vor, während oder nach den Ermittlungen über die Tätigkeiten oder Durchführung des Auftragnehmers informiert.

 

8. Der Auftrageber hat keinen Anspruch auf Bekanntgabe der Informanten und/oder Gewährsleute des Auftragnehmers. Ebenso ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, dem Auftrageber oder dessen Rechtsanwalt/Rechtsbeistand irgendeine Aufklärung über Informationsquellen zu geben. Bei gerichtsrelevanten Einsätzen werden dem Auftrageber die eingesetzten Mitarbeiter namentlich als Zeugen zur Verfügung gestellt, ebenso die Namen der im Laufe der Ermittlungen befragten Personen, sofern diese Aussagen getätigt haben die für das Gericht von Relevanz sind.

 

9. Ergibt sich im Laufe der Durchführung des Auftrages eine Interessenkollision, so kann die Detektei den Auftrag beenden bzw. zurückgeben. Der Auftrageber verpflichtet sich, während der Tätigkeit des Auftragnehmers in gleicher Sache nicht selbst tätig zu werden bzw. Dritte tätig werden zu lassen.

 

10. Der Auftrag endet mit seiner Zweckerfüllung. Auftrageber und Auftragnehmer sind jederzeit berechtigt, den Auftrag zum Ende eines Einsatztages zu kündigen. Bei vorzeitiger Beendigung des Auftragsverhältnisses hat der Auftragnehmer Anspruch auf das bis zum Wirksamwerden der Kündigung angelaufene Honorar und auf Erstattung der bis dahin entstandenen Auslagen. Erfolgt die Kündigung des Auftrages durch den Auftrageber mindestens 24 Stunden vor dem geplanten Einsatzbeginn, so ist eine Ausfallpauschale von acht Stundenverrechnungssätzen fürVorbereitungs-/Planungszeit oder 30% eines vereinbarten Pauschalhonorars sofort fällig.

 

11. Das Rechtsverhältnis zwischen Auftragnehmer und Auftrageber ist – soweit ein bestellter Erfolg herbeigeführt worden ist – Werkvertrag, sonst hinsichtlich der Leistungen des Auftragnehmers, Dienstvertrag. Gerichtsstand und Erfüllungsort für beide Teile ist der Sitz der Fa. S.P.I. Detektive Thailand, Nongnuch Yongyai, Naklua Road, soi 18, 20150 Chonburi, Thailand, was der Auftrageber ausdrücklich anerkennt. Zwischen den Parteien des Vertrages gilt ausschließlich thailändisches Recht. Nebenabreden bedürfen der Schriftform und werden erst gültig, wenn sie von beiden Seiten anerkannt wurden.

 

12. Der Auftrageber hat vor Abschluß dieses Dienstleistungsvertrages ausreichend Zeit gehabt, die Honorarvereinbarung und die AGB´s vollständig selbst durchzulesen, die einzelnen Bestimmungen zu prüfen und zur Kenntnis zu nehmen. Sollten Teile des Vertrages ungültig werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.Geführte E-Mail Korrespondenz werden als Vereinbarungen in schriftlicher Form betrachtet, der Auftragnehmer unterliegt in seinen Handlungen der Zustimmung durch den Auftrageber. Auftragsgegenstand: Nachweis einer ausserehelichen Beziehung des Herrn Peter Marckert 73/17.MOO.4 MAENAM - SAMUI Surattani 84330 Thailand Auftragsdaten wurden übermittelt, die Vorgehensweise gemeinsam vorab geklaert.

 

 

AGB der Privatdetektive Thailand - S.P.I., Security & Private Investigations Thailand

​​​​©  2014 Thailand Detektiv Agenturen S.P.I.

ADDRESS:  20150 Chonburi, Nacluea Rd. soi 18

THAILAND

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